Finanzbuchhaltung

Bei der Finanzbuchhaltung werden die unterschiedlichen Unternehmensbereiche in Zahlen zusammengefasst. Dabei sind manche Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet eine Finanzbuchhaltung zu erstellen. In der Buchhaltung wird der Teil des betrieblichen Rechnungswesens als Herz des Unternehmens zahlenmäßig erfasst und dokumentiert. Jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres werden die Konten über die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz abgeschlossen und, wenn Sie es wünschen, direkt an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Dieses Zahlenmaterial ist schließlich wichtig für Ihr Unternehmen zu Ihrer eigenen Information und auch interessant und entscheidend für Ihre Geschäftspartner und die Banken, die anhand dieser Auswertungen Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen.
Die Aufgaben bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung sind z.B.
  • Feststellung der Anfangs- und Schlussbestände
  • Ermittlung des Gewinns oder des Verlustes
  • Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung
  • Erstellung von offenen Postenlisten
  • Erstellung der Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
  • Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht
  • Übernahme von Fremdbuchhaltungen in das System der DATEV

Finanzbuchhaltung mit Unternehmen Online


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  • Erledigung von Zahlungen mit vorausgefüllten Zahlungsträgern vom digitalen Beleg und automatisierter Kontrolle der Kontoauszüge sowie die Freigabe von Lohnzahlungen
  • GoB-konformes Kassenbuch (entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung)
  • Führen vom Rechnungseingangs- und –ausgangsbuch
  • Erfassung von Personalstamm- und Bewegungsdaten für die Lohnabrechnung
  • Austausch und zentrale Ablage von Dokumenten für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Optional erweiterbar um Angebots- und Rechnungsschreibung
  • Auswertungen für die Bereiche FIBU, OPOS, Kostenrechnung und Lohn